Stand: 1. Januar 2014
Mitgliedsbeitrag
- Ordentliche Mitglieder (§ 3, 1.1 der Satzung):
1,00 Euro jährlich pro Vereinsmitglied per 1.1. des Vorjahres gemäß der Meldung der Vereine an den Landessportbund NRW; Zahlung innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung des Kreisverbandes, spätestens zum 30.3. des Jahres - Außerordentliche Mitglieder (§ 3, 1.2 der Satzung):
Es besteht keine unmittelbare Beitragspflicht an den Kreisverband, sondern nur an den Pferdesportverband Rheinland e.V. (PSVR) - Weitere Mitglieder (§ 3, 1.3, 1.4 und 1.5 der Satzung):
Keine Beitragspflicht
Umlage zur Durchführung der Kölner Stadtmeisterschaft
Jeder Mitgliedsverein hat eine Umlage von 300,00 Euro nach Zahlungsaufforderung durch den Kreisverband zu leisten