Beitragsordnung

Stand: 1. Januar 2014

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Mitgliedsbeitrag

  • Ordentliche Mitglieder (§ 3, 1.1 der Satzung):
    1,00 Euro jährlich pro Vereinsmitglied per 1.1. des Vorjahres gemäß der Meldung der Vereine an den Landessportbund NRW; Zahlung innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung des Kreisverbandes, spätestens zum 30.3. des Jahres
  • Außerordentliche Mitglieder (§ 3, 1.2 der Satzung):
    Es besteht keine unmittelbare Beitragspflicht an den Kreisverband, sondern nur an den Pferdesportverband Rheinland e.V. (PSVR)
  • Weitere Mitglieder (§ 3, 1.3, 1.4 und 1.5 der Satzung):
    Keine Beitragspflicht

Umlage zur Durchführung der Kölner Stadtmeisterschaft

Jeder Mitgliedsverein hat eine Umlage von 300,00 Euro nach Zahlungsaufforderung durch den Kreisverband zu leisten